Häuslebauer und Investoren wissen, beim Besitzwechsel von Grund und Boden werden Steuern erhoben. In unserem – Ratgeber – Beim Hausverkauf Steuern sparen – erklären wir Ihnen, welche Steuern Sie beim Hausverkauf erwarten und in welchen Fällen Sie davon befreit sind. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer sind im Zusammenhang mit Immobilien der Mehrheit ein Begriff. Doch nur Wenige wissen zum Beispiel, dass bei einem Immobilienverkauf gegenbenfalls die Spekulationssteuer fällig wird. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können beim Hausverkauf Steuern sparen. Wir erklären Ihnen wie.

Zum schnellen Durchstöbern haben wir den – Ratgeber – Beim Hausverkauf Steuern sparen – in mehrere Kapitel aufgeteilt.

  1. Beim Hausverkauf Steuern sparen
  2. Einkommenssteuer Immobilienverkauf
  3. Beim Hausverkauf innerhalb der Familie Steuern sparen
  4. Gewerbesteuer Immobilienverkauf

Beim Hausverkauf Steuern sparen

Nach dem Einkommenssteuergesetz (kurz EStG) werden grundsätzlich alle Gewinne aus privaten und gewerblichen Veräußerungsgeschäften besteuert. Allerdings gibt es Umstände in denen Sie anders besteuert werden. Ein Beispiel dafür wäre, dass Sie Ihr privates Haus, indem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt haben, mit Gewinn verkaufen. In diesem Fall sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Bei unbebauten Grundstücken kann diese Ausnahme nicht greifen. Deswegen wird auf Gewinne aus privaten Grundstücksverkäufen immer die Spekulationssteuer erhoben.

1.1 Spekulationssteuer Immobilien

Die Spekulationssteuer fällt bei Gewinnen aus privaten Immobilienverkäufen immer dann an, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, die sich weniger als zehn Jahre in ihrem Besitz befindet. Der Gesetzgeber sagt in diesem Fall, dass Sie auf einen Gewinn aus dem Immobilienverkauf spekuliert haben, um dadurch Ihr Einkommen zu erhöhen. Der Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft muss außerdem in der Einkommenssteuererklärung angeben werden. Gewerbsmäßige Immobilienverkäufe werden mit der Gewerbesteuer besteuert. In einer Auflistung haben wir Ihnen wissenwertes über die Spekulationssteuer Immobilien zusammengefasst.

  • Sie sind von der Spekulationssteuer Immobilien befreit, wenn Sie nachweislich die letzten drei Jahre in dem Haus, was sie veräußern wollen, gewohnt haben. Eine Ausnahme wird außerdem gemacht, wenn in dem Haus Ihre Kinder gewohnt haben. Das gilt nur solange Ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Verkaufen Sie privat ein Mehrfamilienhaus und haben selber dort in den letzten drei Jahren gelebt, wird nur ein Teil des Gewinns besteuert. Der Gewinnanteil der von Ihnen genutzten Wohnfläche wird von der Besteuerung ausgenommen.
  • Bei Verkäufen geerbter Immobilien beginnt die zehn Jahresfrist bereits mit dem Immobilienkauf des Erblassers. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, wird somit der Gewinn nicht mit der Spekulationssteuer besteuert.
  • Es gibt einen Steuerfreibetrag von 600 € auf Gewinne aus Immobilienverkäufen. Ein Gewinn von bis zu 600 € wird dennach nicht versteuert. Der Steuerfreibetrag wird in Steuerbescheiden vom Gewinn abgezogen.

Die Höhe des Steuerbetrages hängt vom persönlichen Steuersatz und Gewinn ab. Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufserlös und den Kosten. Zu den Kosten zählen zum Beispiel die Anschaffungskosten, Marklergebühren und Grunderwerbssteuer !!!! Link !!!!.

1.2 Immobilien Grunderwerbsteuer

Die Immobilien Grunderwerbssteuer wird mit Abschluss eines Immobilienverkaufs fällig. Beide Vertragsparteien sind für die Begleichung verantwortlich. Im Kaufvertrag sollte vorhinein geregelt werden, welche Vertragspartei die Steuer begleicht. Erfahren Sie mehr über die Immobilien Grunderwerbssteuer in unserem Ratgeber – Grunderwerbsteuer !!!! Link !!!!

Mit Steuern kennen wir uns aus. Vereinbaren Sie jetzt mit uns einen persönlichen Termin, wenn wir Ihnen bei Immobilien – Steuerfragen helfen sollen.

Einkommenssteuer Immobilienverkauf

Gewinne aus privaten Veräußerungen sind laut §22 Einkommenssteuergesetz sogenannte „Sonstige Einkünfte“. Sie müssen in Ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Gewerbsmäßiger Immobilienhandel fällt unter das Gewerbesteuergesetz. Um gewerbmäßigen Handel und privaten Verkäufen unterscheiden zu können, wenden Finanzämter die sogenannte „Drei-Objekt-Regel“ an. Diese Regel legt fest, wie lange sich eine Immobilie in Ihrem Besitz befinden muss,um nicht als gewerbsmäßiger Immobilienverkauf zu gelten. Besitzen Sie eine Immobilie weniger als fünf Jahre und verkaufen diese, zählt sie in die Regelung. Stellt ein Finanzamt eine Überschreitung der Regelung fest, drohen Strafen, wenn kein Gewerbe angemeldet war. Noch weiteres Wissenswertes über die Drei-Objekt-Regel finden Sie in der folgenden Auflistung.

  • Veräußern Sie eine geerbte Immobilie, fällt diese nur dann unter die Drei-Objekt-Regel, wenn der Erblass aus einem gewerblichen Immobiliengeschäft stammt.
  • Es werden Immobilienverkäufe zur Regelung grzählt, wenn Sie diese weniger als fünf Jahre besaßen.
  • Wird eine Immobilie bestehend aus einem Grundstück mit mehren darauf befindlichen Gebäuden verkauft. Zählen die Gebäude und Grundstück nicht einzeln, sondern zusammen als ein Gesamtobjekt in die Drei-Objekt-Regel.
  • Verkaufen Sie Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln, zählt jede dieser Eigentumswohnungen als ein Objekt.
  • Im Falle einer Zwangsversteigerung zählen versteigerte Immobilien zur Drei-Objekt-Regel. Das bedeutet, dass ab der vierten Versteigerung das Finanzamt gewerbsmäßigen Handel erkennt. Sämtliche Versteigerungen werden dann als gewerblicher Immobilienverkauf besteuert.

Beim Hausverkauf innerhalb der Familie Steuern sparen

Unter Umständen ist es sinnvoll Immobilien innerhalb der Familie nicht zu verschenken, sondern stattdessen zu verkaufen. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad, der Einkommenssteuerklasse und des Steuerfreibetrags des Beschenkten. Wenn der Steuerfreibetrag überschritten ist, wird je nach Einkommenssteuerklasse der Restbetrag versteuert. Das können bis 50 Prozent des Immobilienwerts sein. Wird hingegen die Immobilie verkauft, kann man beim Hausverkauf innerhalb der Familie Steuern sparen.

  • Bei Hausverkäufen an einen Verwandten 1.Grades braucht keine Grunderwerbssteuer geleistet werden.
  • Ist die Immobilie Teil eines Erblasses wird die Grunderwerbssteuer nicht fällig. Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer werden mit den gleichen Steuer – Kennzahlen des Erben bzw. Beschenkten bestimmt.
  • Der Verkehrswert der Immobilie muss durch ein rechtlich anerkanntes Gutachten bestimmt werden. Finanzämter beauftragen Sachverständige, die den Verkehrswert für die Bestimmung der Erb- bzw. Schenkungssteuer bestimmen sollen. Unter Umständen kann es zu Unterschieden zwischen Gutachten kommen, wenn verschiedene Bewertungsmethoden verwendet wurden. Indem im vorhinein ein Gutachten durch uns erstellen lassen, ersparen Sie sich Rechtsstreitfälle.

Gewerbesteuer Immobilienverkauf

Auf Gewinne aus gewerblichen Immobiliengeschäften wird die Gewerbesteuer fällig. Mit der Steuer will der Gesetzgeber das Äquivalenzprinzip anwenden. Das Prinzip regelt den Ausgleich zwischen Vorteilen und Nachteilen, die ein Unternehmenstandort in einer Gemeinde verursacht. Die Gemeinde in der man sein Gewerbe gemeldet hat, erhebt die Gewerbesteuer beim gewerblichen Immobilienverkauf. Sie muss vierteljährlich an das Finanzamt geleistet werden. Einzelunternehmer oder Personengesellschaften haben einer Steuerfreibetrag von 24.500 €. Fällt der Quartalsgewinn kleiner aus, brauchen die oben genannten Unternehmensformen keine Gewerbesteuer leisten. Verluste aus anderen Immobiliengeschäften können insgesamt vom Gewinn abgezogen werden.

Auf den Gewinn wird die bundeseinheitliche Steuermesszahl angewendet. Sie beträgt 3,5 Prozent. Die Gemeinden wenden auf diesen Gewinnanteil zusätzlich den sogenannten Hebesatz beim Gewerbesteuer berechnen an. Er muss laut Gesetzgeber mindesstens 200 Prozent betragen. Stand Mai 2021 ist die Gemeinde Calw im Bundesland Baden-Württembarg, die Gemeinde mit dem höchsten Hebesatz Deutschlands. Er beträgt zurzeit 1800 Prozent. Städte in Ballungszentren besitzen ebenfalls in Relation zum Bundesdurschnitt häufig einen höheren Hebesatz. Im Folgenden wollen wir mit einem Rechenbeispiel zeigen, wie man die Gewerbesteuer berechnen kann.

Gewerbesteuer berechnen

Rechenbeispiel:

Ein Einzelunternhmer hat in einem Quartal einen Gewinn von 500.000 € erzielt. Die Gemeinde veranschlagt einen Hebesatz von 300 Prozent.

Die Gewerbesteuer beträgt:

500.000 € * 0,035 = 17.500 € x 2 = 35.000 €

Somit muss der Einzelunternehmer 35.000 € Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen. In der Gemeide Calw 17 Mal wäre die Gewerbesteuer höher ausgefallen.

Für weitere Fragen, steht Ihnen unsere Kundenberatung von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0176 / 636 83 050 weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@goldenglobe-immobilien.com – wir freuen uns Ihnen zu helfen!