Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der Hauskäufer / -verkäufer / -mieter rechtlich bindet den Energieverbrauch der Haushalte in Deutschland zu reduzieren. Das soll dadurch erreicht werden, indem Anforderungen definiert wurden, mit denen sich die energetische Qualität von Gebäuden klassifizieren lässt. Anhand der Klassifizierung ist es möglich einen Energieausweis zu erstellen. Den wir Ihnen in diesem Ratgeber näher erklären wollen. Der Energieausweis soll sowohl Käufern bzw. Mietern, als auch Verkäufern eine einfache Vergleichbarkeit der Immobilien garantieren. So lassen sich im Voraus anfallende Energiekosten kalkulieren. Verkäufer können hingegen mit dem Enregieausweis den Wert ihrer Immobilie erhöhen. Der Energieausweis kann außerdem als Gutachten für eine Gebäudesanierung herangezogen werden, da der Gesetzgeber vorschreibt die Verwendung erneuerbarer Energien zu fördern. Im Folgenden beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen wie zum Beispiel

  1. Was ist ein Energieausweis?
  2. Ist ein Energieausweis für Immobilien Pflicht?
  3. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
  4. Was kostet ein Energieausweis?

1. Was ist ein Energieausweis?

Mit einem Energieausweis wird die energetische Qualität eines Gebäudes mit der tatsächlich, über drei Jahre, verbrauchten Energie errechnet. Dieser Energieausweis ist abhängig von Nutzern und wird Verbrauchsausweis genannt. Anderfalls wird ein sogenannter Bedarfsausweis erstellt. Bei dieser Art der Begutachtung wird der Energiebedarf, unabhängig von Nutzern, anhand des Zustandes des Gebäudes ermittelt. Ein Energieausweises kann beispielsweise durch Architekten, Handwerksmeister oder Ingenieure erstellt werden. In Immobilienanzeigen ist es seit dem 1. Mai 2014 Pflicht bestimmte Energiekennziffern aus dem Energieausweis der Immobilien anzugeben. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf des Gebäude
  • Energieträger für die Heizung (z.B. Erdgas)
  • bei Wohnhäusern das Baujahr und die Effizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse des Gebäudes lässt sich anhand einer Platzierung auf einer Farbskala ablesen. Dabei stellt A+ die energieeffizienteste und H ineffizienteste Klasse dar. Durch eine Registrierung des Gutachtens bei einer zuständigen Behörde erhält das Dokument rechtliche Verbindlichkeit. Austeller eines Energieausweises sind außerdem rechtlich dazu verpflichtet Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz schriftlich im Energieausweis festzuhalten. Spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie ( auch Online Besichtigungen ) müssen Verkäufer oder Markler dem Interessenten unaufgefordert den Energieausweis zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich von unseren Gutachtern einen Energieausweis schnell und einfach erstellen !!! HIER LINK !!!

1.1 Energieverbrauchsausweis

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Warmwasser -und Stromverbrauchs, wird jeweils der Verbrauch der letzten drei Jahre berücksichtigt. Der Energieverbrauch eines Haushaltes hängt von den Gewohnheiten der Bewohnern ab. Darum ist die Einordnung eines Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse schwierig, ohne den Zustand des Gebäudes mit zu berücksichtigen, ist diese Kennziffer nicht aussagekräftig. Achten Sie deshalb in solchen Gutachten darauf, ob der Gutachter Aussagen zum Zustand der Immobilie macht. Immobilienbesitzer können mit diesen Informationen Energiekosten zukünftiger Jahre planen und notwendige Sanierungsarbeiten in Auftrag geben. Der Energieverbrauchsausweis wird durch einen Sachverständigen ausgestellt.

1.2 Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis wird ebenfalls anhand einer technischen Begutachtung durch einen Sachverständigen ausgestellt. Allerdings ist dieses Gutachten umfänglicher als ein Energieverbrauchsausweis. Technische Spezifikationen von Bauteilen oder die eingesetzten Brennstoffe werden nun in den Berechnungen berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Energiebedarfsausweis eine Begutachtung des aktuellen Zustandes einer Immobilie erfordert. Damit besitzt ein Energiebedarfsausweis eine hohe Aussagekraft über den Zustand einer Immobilie. Mängel am Bau können bei dieser Begutachtung aufgedeckt und frühzeitige Sanierungen können geplant werden.

2. Ist ein Energieausweis für Immobilien Pflicht?

Allgemein gilt seit dem 1. Oktober 2009 Energieausweispflicht bei allen Immobilien, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Außerdem gilt das für alle Hausneubauten. Durch das Gebäudeenergiegesetz sind die Bundesländer bzw. deren Behörden dazu befähigt den Nachweis eines Energieausweises zu kontrollieren. Notare achten in Immobilienkaufverträgen auf Energieausweise. Dadurch ist es, seit der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) 2014, nicht möglich eine Immobilie ohne Energieausweis zu verkaufen oder zu vermieten. Durch das Bundesgesetz ausgenommen, sind denkmalgeschützte Häuser, Gebäude bis zu einer maximalen Nutzfläche von 50m² oder nicht regelmäßig genutzte Immobilien wie Ferienwohnungen. Immobilieneigentümer, deren Immobiliebau vor dem 1. Oktober 2007 genehmigt wurde, brauchen keinen Energieausweis, solange sich die Eigentumsrechte an der Immobilie nicht ändern.

Unsere Markler sind staatlich anerkannte Sachverständige, die alle Aspekte einer Immobilie in einer Bewertung berücksichtigten. Vereinbaren Sie jetzt mit uns einen persönlichen Termin

.

2.1 Gebäudeenergiegesetz für gewerbliche Immobilien

Ab einer Nutzfläche von in etwa 500 Quadratmetern sind Eigentümer gewerblicher Gebäude dazu verpflichtet einen Energieausweis gut sichtbar aufzuhängen. In eine Begutachtung fließen der Energieverbrauch für Lüftungs- ,Klima- und Beleuchtungsanlagen mit ein. Aus dem Energieverbrauch für Wärme und Strom wird im Anschluss der Primärenergieverbrauch ermittelt. Es können nach Wahl des Besitzers beide Arten von Gutachten angewendet werden. Es sollte dabei beachtet werden, dass zwischen Gewerbe – und Wohnraum innerhalb eines Gebäudes unterschieden wird und das jeweils ein separater Energieausweis für beide Nutzungsarten auszustellen ist.

3. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Tag der Ausstellung für ca. 10 Jahre gültig. Er behält seine Gültigkeit auch dann, wenn der Gesetzgeber Änderungen am Gebäudeenergiegesetz beschließt. Führen Sie in diesem Zeitraum umfangreiche Umbauten durch, die sich auf die Energieeffizienz auswirken, muss laut Energieeinsparverordnung 2014 einer neuer Energieausweis ausgestellt werden.

4. Was kostet ein Energieausweis?

Wie bereits oben erwähnt ist die Anfertigung eines Energiebedarfsausweis aufwendiger als die eines Energieverbrauchsausweis. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob der Sachverständige vor Ort eine Begehung durchführt. Bei der Ausstellung eines Energiebedarfsausweis ist dies häufig Voraussetzung dafür. Somit liegen die Kosten für einen Energiebedarfsausweis eines Einfamilienhauses bei ca. 300 – 500 €. Für Mehrfamilienhäuser errechnen sich die Kosten aus der Vor-Ort-Begehung des Fachmanns plus einem 30 – 50 € Aufschlag pro Wohneinheit. Unsere Sachverständigen sind qulifiziert Ihren Energiebedarfsausweis auszustellen. !!! Hier Link !!!

Bei einem Energieverbrauchsausweis werden vergleichsweise wenig Informationen benötigt, um eine Klassifizierung durchzuführen. Sachverständige können deshalb online Begutachten. Das senkt die Höhe der Kosten für einen Energieverbrauchsausweis eines Einfamilienhauses in etwa auf 25 – 100 €. Für Mehrfamilienhäuser, aus maximal sechs Wohneinheiten bestehend, fallen Kosten von ca. 250 € an. Erhalten Sie jetzt von uns online Ihren Energieverbrauchsausweis an !!! Hier Link !!!

Haben Sie sich noch weitere Fragen zu Immobilien? Schauen Sie sich doch mal in unserer Rubrik Ratgeber um. !!! Hier Link !!!

Für weitere Fragen, steht Ihnen unsere Kundenberatung von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0176 / 636 83 050 weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@goldenglobe-immobilien.com – wir freuen uns Ihnen zu helfen!