Immobilien Grunderwerbsteuer

Jeder Immobilienkauf geht mit Nebenkosten einher. Zu den Fixkosten, die Sie schon vor einem Immobilienkauf in Ihre Überlegungen einbeziehen können, zählen die Grunderwerbsteuer, der Grundbucheintrag und Notargebühren. Im Grunderwerbsteuergesetz (kurz GrESTG) regelt der Gesetzgeber, wie viel die Steuer beträgt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages informiert der Notar das Landesfinanzamtministerium über den stattgefundenen Kauf. Das Ministerium stellt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid auf Grundlage des Kaufvertrages aus. Der Steuersatz fällt von Bundesland zu Bundesland anders aus. Er schwankt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und wird in Relation zum Immobilienkaufpreis gesetzt. Wird sie nicht vor Ablauf der Fälligkeit gezahlt, wird der Eintrag in das Grundbuch verwehrt. Käufer und Verkäufer sind für die Tilgung der Steuerschuld verantwortlich. In der Regel aber wird die Grunderwerbsteuer vom Käufer beglichen. Ist die Grunderwerbsteuer rechtmäßig beglichen, bekommt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes aussgestellt. Mit diesen Bescheid kann der Notar die Eintragung in das Grundbuch beantragen. Unser Ratgeber soll Ihnen einen Einblick in das Thema Grunderwerbsteuergesetz geben. Zum schnellen Durchstöbern haben wir den Ratgeber – Grunderwerbsteuer in mehrere Kapitel aufgeteilt.

  1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
  2. Wie hoch ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer?
  3. Grunderwerbsteuer absetzen und einsparen
  4. Grunderwerbsteuer Befreiung

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt bei allen Eigentumswechsel von Immobilien einmalig an. Dadurch ist die Steuer ein Bestandteil der Überschreibung einer Immobilie. Sie muss bis zur einer Fälligkeitsfrist, in der Regel vier Wochen, nach Ausstellung des Grunderwerbsteuerbescheids beglichen werden. Falls nötig können Sie eine Verlängerung der Frist bei Ihrem Landesfinanzamt bitten. Im Kaufvertag sollte sich darauf geeinigt werden, wer die Grunderwerbsteuer zu begleichen hat. Beide Vertragsparteien können dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Grunderwerbsteuer eine wichtige Voraussetzung, um rechtmäßiger Immobilieneigentümer zu werden.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Der Grunderwerbsteuersatz orientiert sich, laut Grunderwerbsteuergesetz, prozentual am vertraglich festgelegten Immobilienkaufpreis. Die Höhe des Steuersatzes legt jedes Bundesland seit dem 01. September 2006 selbst fest. Aus diesem Grund ist der Steuerbetrag von dem Standort der Immobilie abhängig. Anfangs lag der Steuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent. Doch mittlerweile wurde er in einigen Bundesländern auf bis zu 6,5 Prozent erhöht. Den genauen Betrag erfahren Sie im Grunderwerbsteuergesetz des jeweiligen Bundeslandes. Mit einem Rechenbeispiel zeigen wir Ihnen nun wie sich die Immobilien Grunderwerbsteuer berechnet.

Rechenbeispiel:

Ein Geschäftsmann kauft ein Grundstück mit Haus in Baden – Württemberg. Gründstück plus Haus haben einen einen Kaufpreis von 1.000.000 €. Der Steuersatz liegt in Baden – Württemberg bei 5 Prozent.

Die Grunderwerbsteuer beträgt:

1.000.000 € x 0,05 = 50000 €

Damit erhöhen sich die Gesamtkosten auf 1.050.000 €.

 

 

Grunderwerbsteuer absetzen und einsparen

Hier werden wir Ihnen kleine Tipps geben, mit denen Sie bereits Geld sparen. Trotzdem sollten Sie auch einen fachkundigen Markler Ihre Dokumente prüfen lassen, um Mißverständnisse im Grunderwerbsteuerbescheid zu vemeiden. Unsere geschulten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zur Grunderwerbsteuer weiter. Sie können hier einen persönlichen Termin vereinbaren.

Ein Ansatz die Grunderwerbsteuer zu senken, ist den Immobilienpreis vor Vertragsabschluss zu senken. Der Immobilienpreis setzt sich aus dem Grundstück und wenn vorhanden aus Gebäuden darauf zusammen. Ein Grundstück allein ist im Gegensatz dazu günstiger. Der Immobilienpreis sinkt und mit ihm auch die zu entrichtende Grunderwerbssteuer. Neubauten werden erst später geplant und gebaut. Allerdings sollten Sie beachten, dass bei einem Neubau Kosten für Baugenehmigung, Bodenbegutachtung oder Prüfstatiker aufkommen.

Es lohnt sich viele Eigenleistungen beim Neubau zu erbringen. Kosten für Eigenleistungen zählen nicht zum Immobilienpreis.

Bei Bestandsimmobilien kann man ebenfalls Steuern sparen. Zur Grunderwerbssteuer Bemessungsgrundlage zählen nur fest mit der Immobilie verbunde Bauteile. Dazu zählen Grundstücke und deren Gebäude. Kücheneinrichtungen zum Beispiel zählen zu den sogenannten beweglichen Extras einer Immobilie. Ihr Wert kann vom Immobilienwert abgezogen werden, da sie nicht für Grunderwerbssteuer Bemessungsgrundlage relevant sind. In der Regel erkennen Finanzämter bis zu 15 Prozent des Immobilienpreises als bewegliche Extras an. Das Finanzamt kann zum Nachweis dafür Rechungsdokumente von Ihnen anfordern.

Rechenbeispiel:

Der Immobilienpreis des Bürogebäudes, aus dem Beispiel oben, beträgt 1.000.000 € mit den beweglichen Extras. Vier, im Wert von 10.000 €, ausgestattete Küchen befinden sich indem Bürogebäude. Das kann man von der Grunderwerbsteuer absetzen. Durch den korrigierten Immobilienpreis sinkt die Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer beträgt:

( 1.000.000 € – 40.000 € ) x 0,05 = 48.000 €

Damit ergeben sich folgende Gesamtkosten 1.048.000 €.

 

 

In dem Beispiel handelt es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie. Eigentümer gewerblicher Immobilien können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe wieder beim Finanzamt absetzen. Allerdings wird die Gesamtbetrag nicht im Ganzen, sondern über die Nutzungsdauer hinweg als Betriebsausgabe abgesetzt.

Ein weiterer Weg um den Kaufpreis zu senken ist, dass der Immobilienkäufer komplett für die Marklerprovision aufkommt. Nebenkosten, die beim Hausverkauf auf Verkäuferseite entstehen, werden durch einen höheren Verkaufspreis an den Kunden umgelegt. Wenn Sie noch weitere Fragen zur Marklerprovision haben, können Sie uns gerne hier kontaktieren.

Zukünftige Besitzer einer Eigentumswohnung können ihren Steuerbescheid senken. Indem Sie im Kaufvertrag die Kosten für die Instandhaltungsrücklage gesondert angibt. Sie ist von der Grunderwerbsteuer absetzbar. gezählt. Die Instandhaltungsrücklage erfüllt den Zweck im Falle eines Schadens am gemeinschaftlichen Haus, dass die Anteilhaber für den Schaden aufkommen können.

Grunderwerbsteuer Befreiung

Wer eine Immobilie rechtmäßig geerbt oder geschenkt bekommen hat, ist von der Grunderwerbssteuer ausgenommen. Ebenso fällt bei Immobilienverkäufen innerhalb der Verwandschft 1.Grades keine Grunderwerbsteuer an. Eine Ausnahme bilden Hausverkäufe zwischen Geschwistern. Sie werden besteuert. Immobilien bis zu einem Preis von 2500 € sind auch von der Steuer ausgenommen.

Haben Sie sich noch weitere Fragen zu Immobilien? Schauen Sie sich doch mal in unserer Rubrik Ratgeber um. !!! Hier Link !!!

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